Satzung

 

Die vollständige Satzung können Sie bei unserem Vorstandsvorsitzenden anfordern.

 

Hier sehen Sie auszugsweise Inhalte unserer Satzung.

 

"... § 2       Zweck

Zweck des Vereins ist die Förderung des Behindertensports in Wilhelmshaven durch materielle und personelle Unterstützung. Insbesondere gehören hierzu:

 

 

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

 

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

..."

 

 

 

 

 
 
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