Fördergrundsätze
Nach diesen Grundsätzen ist geregelt, unter welchen Umständen Fördermittel genutzt werden können:
- Der Förderverein gewährt in der Regel Zuschüsse, ein Eigenanteil ist zu erbringen
- Anträge sind schriftlich einzureichen und sollten folgende Daten enthalten:
- Aufstellung der Kosten und Einnahmen
- Angabe des Verwendungszweckes
- Gesamtkosten der Maßnahme
- Zuschuss durch den Verein (Antragsteller)
- Höhe des Eigenanteils
- sonstige Zuschüsse (evtl. Verband)
- erwarteter Zuschuss durch den Förderverein
- Der Antrag ist vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen
- Über die Fördermittel ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen
- Über den Antrag entscheidet der Vorstand des Vereins

Veranstaltungen:
Derzeit sind keine Veranstaltungen
geplant.